Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Strivera im Rahmen der erbrachten Leistungen (Erstellung, Hosting und Wartung der Website). Sie ist Bestandteil des zugrundeliegenden Hauptvertrags (Angebot/Auftragsbestätigung).
Sobald wir Ihre Website hosten und pflegen, kommen wir zwangsläufig mit Daten Ihrer Website-Besucher in Berührung (zum Beispiel über Kontaktformulare, Server-Logfiles oder Cookies). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 28) schreibt vor, dass jeder Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, dafür einen schriftlichen Vertrag mit seinem Kunden abschließen muss. Genau das ist dieses Dokument.
Kurz gesagt: Sie bleiben der Eigentümer der Daten und entscheiden, was damit passiert. Wir bestätigen schriftlich, dass wir uns an klare Regeln halten. Damit sind Sie als Unternehmer abgesichert und wir auch.
Gegenstand: Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere Webdesign, Hosting, Wartung, technischer Support und damit verbundene Datenverarbeitung im Auftrag des Auftraggebers.
Dauer: Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Laufzeit des Hauptvertrags und endet mit dessen Beendigung oder mit der vollständigen Löschung bzw. Rückgabe sämtlicher Daten durch den Auftragsverarbeiter, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
Detaillierte Beschreibung der Verarbeitung siehe Anlage 1. In Kürze:
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt; ein Absenken des Sicherheitsniveaus ist unzulässig.
Die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15-22 DSGVO) mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu. Strivera wird den Auftraggeber über jeden geplanten Wechsel oder die Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus in Textform informieren. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen begründet, kann Strivera den Wechsel nicht vornehmen oder den Hauptvertrag mit angemessener Frist kündigen.
Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen ihrerseits AVV nach Art. 28 DSGVO. Bei Verarbeitung außerhalb des EWR werden geeignete Garantien (insbesondere Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) sichergestellt.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zu überzeugen. Die Kontrolle kann erfolgen durch:
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, einen angemessenen Aufwandsersatz für die Mitwirkung an Audits zu verlangen, sofern diese über eine Selbstauskunft hinausgehen.
Strivera meldet jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, in Textform an den Auftraggeber. Die Meldung enthält mindestens:
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen werden in der Regel in Textform (E-Mail genügt) erteilt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Verstößt nach Auffassung von Strivera eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht, wird Strivera den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen und ist berechtigt, die Ausführung auszusetzen.
Nach Beendigung des Hauptvertrags hat Strivera nach Wahl des Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten zurückzugeben (z.B. als Export/Backup) oder vollständig zu löschen, einschließlich aller Kopien, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung wird auf Wunsch schriftlich bestätigt.
Backups werden im üblichen Rotationsturnus (max. 30 Tage) automatisch überschrieben.
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Regelungen des Hauptvertrags und der AGB. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für den von ihr zu vertretenden Pflichtverstoß.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Saulgau.
| Punkt | Beschreibung |
|---|---|
| Gegenstand | Erstellung, Hosting und Wartung der Website des Auftraggebers gemäß Hauptvertrag. |
| Art und Zweck der Verarbeitung | Bereitstellung und Betrieb der Website, technische Wartung, inhaltliche Pflege, Sichtbarkeitsoptimierung (SEO/GEO), Beantwortung von Kontaktanfragen. |
| Kategorien betroffener Personen |
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| Kategorien personenbezogener Daten |
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| Tracking / Analytics | Standardmäßig kein Tracking aktiv. Auf gesonderten Wunsch des Auftraggebers können datensparsame Lösungen (z.B. Plausible, Matomo) eingebunden werden; in diesem Fall wird die Verarbeitungsbeschreibung entsprechend ergänzt. |
| Verarbeitungsort | Deutschland (IONOS, Karlsruhe) und EU (Vercel Region Frankfurt fra1). Kein Drittlandtransfer im laufenden Betrieb. |
| Dauer der Verarbeitung | Für die Dauer des Hauptvertrags. Server-Logfiles werden nach max. 14 Tagen gelöscht. Kontaktformular-Eingaben werden zur Abwicklung gespeichert und nach Erledigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. |
Folgende Unterauftragsverarbeiter sind genehmigt. Mit allen besteht ein eigener AVV nach Art. 28 DSGVO.
| Anbieter | Sitz / Verarbeitungsort | Leistung | Garantien |
|---|---|---|---|
| IONOS SE Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur |
Deutschland (Rechenzentren Karlsruhe / Frankfurt) |
Webhosting, E-Mail-Hosting (info@strivera.de und ggf. Kunden-Mail), Domain-Verwaltung | AVV vorhanden · ISO 27001 zertifiziert · Server in DE |
| Vercel Inc. 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA |
EU (Region Frankfurt, fra1) für Deployment und Edge-Caching | Website-Deployment, Edge Network, DDoS-Schutz, CDN | AVV (DPA) vorhanden · SOC 2 Type II · EU-US Data Privacy Framework zertifiziert · Standardvertragsklauseln (SCC) 2021/914 für Drittlandtransfer |
| Hoster des Auftraggebers (falls vorhanden) |
Variabel |
Hosting der Bestands-Website, sofern Auftraggeber eigenen Hoster nutzt | AVV liegt zwischen Auftraggeber und seinem Hoster vor. Strivera erhält ggf. nur Zugangsdaten zur Pflege. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Saulgau, soweit gesetzlich zulässig.
Mit ihren Unterschriften bestätigen die Parteien, diese Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben und sich rechtsverbindlich an sie zu binden.